Augenwischerei
Wenn die Grundrechte im Grundgesetz und das dortige Bekenntnis zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten” sowie die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention nicht ausreichen um Kinder in unserer Gesellschaft zu schützen, bin ich mir nicht wirklich sicher, ob die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eine konkrete Verbesserung der Situation von Kindern im Alltag bedeutet.
Die Lösung scheint wohl eher nicht auf dem Papier zu finden zu sein, sondern in der Praxis.
Via tagesschau
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